Musterpachtverträge

Beim Kauf einer Pachtteilhabe an einem Rennpferd, Zucht- oder Pinhooksyndikat erklären Sie sich beim Klick auf den Button "Jetzt bezahlen" mit unseren nachfolgenden Pachtverträgen einverstanden.

 

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Pachtvertrag „Obrigado Furler” 22-24 Big Shares“

 

 

Dies ist ein Vertrag zwischen der aureus equus UG (haftungsbeschränkt), Limburger Str. 33, 50672 Köln,

- Verpächter -

 

und

 

Ihnen (nachfolgend Pächter/in genannt).

 

- Pächter/in -

 

 

  • 1 Vertragsgegenstand

 

  1. Der Verpächter verpachtet dem/der Pächter/in das im alleinigen Eigentum des Verpächters stehende Pferd Obrigado Furler(„Pachtpferd“) unter Ausschluss der Gebrauchsgewährung.

 

  1. Der/die Pächter/in ist gegenüber dem Verpächter zur Fruchtziehung im Umfang seiner Pachtteilhabe (in dem in der Anlage zu diesem Pachtvertrag definierten Sinn) bezüglich der von dem Pachtpferd erzielten Gewinnerlöse (gemäß der Deutschen Rennordnung, einsehbar beim Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V., Rennbahnstraße 154, 50737 Köln) aus der Teilnahme an Pferderennen berechtigt.

 

  1. Der Verpächter übernimmt gegen Zahlung des in § 3 geregelten Pachtentgelts

 

  • den Unterhalt des Pachtpferdes;
  • das Training des Pachtpferdes;
  • die Verpflegung und Unterbringung des Pachtpferdes;
  • die laufende Berichterstattung über den Zustand, Entwicklung und Rennergebnisse des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de in unregelmäßigen Abständen;
  • die Erledigung aller im Zusammenhang mit der Teilnahme des Pachtpferdes an offiziellen Pferderennen notwendigen Formalitäten und sonst erforderlichen Handlungen.

 

Der/die Pächterin schuldet außer dem in § 3 geregelten Pachtentgelt für die vorgenannten Tätigkeiten des Verpächters keine weitere Vergütung; sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten werden von dem Verpächter übernommen.

 

 

  • 2 Dauer des Vertrages

 

  1. Der Vertrag beginnt mit dem Angebotskauf und endet am 30.10.2024. Dieser Pachtvertrag endet , ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf, mit Ablauf der vorgenannten Laufzeit automatisch. Der Pächter kann bereits zum 30.10.2023 von seinem Pachtvertrag zurücktreten, hat dann jedoch keinen Anspruch mehr auf ein Vorkaufsrecht. Die Bestimmungen von §8 erlischen in diesem Fall.

 

  1. Der Vertrag endet ebenfalls automatisch, sollte das Pachtpferd durch eine dritte Partei in einem sogenannten Verkaufsrennen, bei einer Auktion oder unter der Hand „geclaimt“ /gekauft werden. Daraufhin wird der sogenannte Zahltag 30 Tage nach Verkauf des Pachtpferdes durchgeführt, der Verkaufserlös abzüglich der erhobenen Gebühren des Veranstalters des Verkaufsrennens/eines möglichen Agenten durch den Verpächter ausgekehrt, sofern die Bedingungen aus §8 durch den Pächter erfüllt worden sind.

 

 

  • 3 Pachtentgelt

 

  1. Das von dem/der Pächter/in an den Verpächter zu zahlende Pachtentgelt entspricht dem von dem/der Pächter/in im Rahmen des Angebots des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de gewählten Beitrag zum Startgeld dem in der Email bestellten Pachtanteilen. Jeder einmalig zu entrichtende Beitrag des Startgeldes ist an 23 gleichbleibende weitere Pachtraten geknüpft, die zu jedem 1. des Monats durch den Verpächter schriftlich in Rechnung gestellt werden. Die Höhe jeder einzelnen Pachtrate ist abhängig vom gewählten Beitrag zum Startgeld. Die Höhe der Pachtraten wird im Angebotstext des jeweiligen Pferdes aufgelistet und versteht sich inkl. der aktuellen Mehrwertsteuer. Bei einem Verzug von mehr als 60 Tagen für eine Pachtrate, behält sich der Verpächter vor den Pachtvertrag fristlos zu kündigen und alle bis dahin getätigten Zahlungen einzubehalten. Das Recht der Fruchtziehung und das Vorkaufsrecht erlischt.

 

  1. Es ist spätestens 14 Tage nach dem Angebotskauf für das Pachtpferd auf dein-rennpferd.de durch Überweisung auf das Konto des Verpächters mit der Konto-Nr. 210064937 Sparkasse Herford, IBAN DE 66494501200210064937 zu entrichten.

 

  1. Der Verpächter verpflichtet sich im Falle des Widerrufs des Vertragsschlusses durch den/die Pächter/in das Pachtentgelt zu erstatten.

 

  1. Der Verpächter ist während der Pachtperiode jederzeit berechtigt, die an das Startgeld geknüpften monatlichen Raten, entsprechend der durchschnittlichen Inflationsrate, in der bereits vergangenen Pachtperiode anzuheben. Er macht nur davon Gebrauch, falls sich ebenfalls die Trainings- und Unterhaltskosten, Transportkosten, Nenngelder, Tierarztkosten etc. für das Pachtpferd, aufgrund der Inflation innerhalb der Pachtperiode, steigern sollten.

 

 

  • 4 Vertragsschluss

 

  1. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich über elektronische Kommunikationswege, d.h der Pächter übermittelt dem Verpächter seine Willenserklärung die Pachtteilhabe zu erwerben/ zu verlängern. Der Verpächter schickt dem Pächter so dann das neue Vertragswerk und eine Rechnung zu und der Vertrag ist geschlossen.

 

 

  • 5 Rennteilnahme

 

  1. Der Verpächter ist jederzeit berechtigt, das Pachtpferd für offizielle Pferderennen zu melden und es daran teilnehmen zu lassen. Die Pächter können dem Verpächter jederzeit Vorschläge für etwaige Rennteilnahmen des Pachtpferdes unterbreiten. Ob und wo das Pachtpferd an Pferderennen teilnimmt, steht jedoch im alleinigen Ermessen des Verpächters.

 

  1. Das Pferd startet unter dem Namen des Verpächters bzw. unter einem Decknamen.

 

  1. Bei Teilnahme an den Rennen erzielte Geldpreise sowie etwaige Besitzerprämien zählen zu den im Rahmen dieses Pachtvertrages dem/der Pächter/in gemäß seiner Pachtteilhabe zustehenden Früchte des Pachtpferdes. Etwaige Sachprämien (wie z.B. Pokale u.ä.) stehen dem Verpächter zu.

 

 

  • 6 Berechtigung zur und Zeitpunkt der Fruchtziehung

 

  1. Die von dem Pachtpferd erzielten Geldpreise werden vom Verpächter auf einem Gewinnkonto gesammelt und verwaltet. Der/die Pächter/in ist hieran gemäß seiner Pachtteilhabe berechtigt und wird über den aktuellen Stand des Gewinnkontos regelmäßig durch den Verpächter informiert.

 

  1. Der Verpächter kann, sofern Pächter/innen des Pachtpferdes mit mehr als 50 % der verkauften Pachtteilhabe dem in Textform zugestimmt haben, in begründeten Ausnahmefällen (wie z.B. das Pachtpferd betreffende medizinische Notfälle, etc.) die auf dem Gewinnkonto befindlichen Beträge zur Versorgung, Behandlung oder anderweitig notwendigen, zu Beginn der Vertragslaufzeit nicht abzusehenden Sonderbehandlung des Pachtpferdes verwenden. Das Pachtpferd ist nicht lebensversichert.

 

  1. Sollte das Pachtpferd an Listen- und Grupperennen teilnehmen, behält sich der Verpächter vor, diese nicht kalkulierten Mehrkosten für die Nennungen dieser Rennen, entweder am Ende der Saison von den Rennpreisen einzubehalten oder im Laufe der Saison, gemäß des entsprechenden Anteils des Pächters am Nenngeld, nachzufordern. Entsprechendes gilt für die zusätzlichen Transportkosten, sollte dass Pachtpferd in Übersee starten.

 

  1. Das zum Ende der Vertragslaufzeit auf dem Gewinnkonto des Pachtpferdes befindliche Guthaben ist dem/der Pächter/in binnen 60 Tagen nach dem Vertragsende auf ein von dem/der Pächter/in benanntes Konto zu überweisen.

 

 

  • 7 Haftungsausschluss

 

In Ergänzung von § 7 der Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für die Teilnahme auf dein-rennpferd.de haftet der Verpächter – soweit ihn, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft – nicht für einen krankheits- oder verletzungsbedingten (kurz- oder längerfristigen) Ausfall des Pachtpferdes. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schadensersatzansprüche aus einer Verschuldungs- und Gefährdungshaftung wegen arteigenem, tierischen und willkürlichen Verhalten des Pachtpferdes. Im Übrigen wird für das jeweilige Rennpferd eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen und unterhalten.

 

 

  • 8 Vorkaufsrecht

 

  1. Am Ende der Vertragslaufzeit wird sich der Verpächter um einen Verkauf des Pachtpferdes bemühen. Die Pächter/innen, die zum Ende des vorangehenden Vertragsjahrs Pächter des Pachtpferdes waren, sind dann berechtigt, vor dem Verkauf des Pachtpferdes gemäß ihrer bisherigen Pachtteilhabe Miteigentum an dem Pachtpferd von dem Verpächter zu erwerben; der hierfür zu zahlende Kaufpreis beträgt 1,- € (in Worten: ein Euro) je Pächter. Findet sich binnen sechs Monaten nach Ende der Vertragslaufzeit ein Interessent, wird der Verpächter sämtlichen Pächter/innen die mit dem Interessenten vereinbarten Verkaufskonditionen mitteilen und die Pächter auffordern, binnen einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausüben wollen. Erwirbt ein Pächter hierdurch Miteigentum an dem Pachtpferd, ist er verpflichtet, dem Verkauf des Pferdes an den Interessenten zuzustimmen und bevollmächtigt den Verpächter bereits jetzt, alle notwendigen Erklärungen betreffend den Verkauf des Pachtpferdes für die betreffenden Pächter/innen abzugeben und entgegenzunehmen. Gleiches gilt in dem Fall, in dem der Verpächter beabsichtigt, dass Pachtpferd auf einer Auktion oder in einem Verkaufsrennen zu veräußern; an die Stelle der Mitteilung der Verkaufskonditionen tritt in diesem Falle die Mitteilung über den Ort und Zeitpunkt der Auktion bzw. des Verkaufsrennens.

 

  1. Der Verpächter hält für die Abwicklung des Verkaufes des Pachtpferdes einmalig eine Verkaufsprovision von 9% sowie die von den Pächtern für die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu zahlenden Kaufpreise, sowie ggf. anfallende Auktions- und Transportkosten vom Verkaufserlös ein; den verbleibenden Verkaufserlös kehrt der Verpächter binnen 60 Tagen nach Erhalt des Kaufpreises in Höhe des anteiligen Miteigentums an die Pächter aus.

 

  1. Findet sich kein Interessent für das Pachtpferd – innerhalb oder außerhalb einer Auktion – und/oder macht ein/e Pächter/in von dem Recht zum Eigentumserwerb nach § 7 Abs. 2 keinen Gebrauch, so endet der Pachtvertrag automatisch durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf.

 

  • 9 Sonstiges

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken enthält.

 

  1. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Verpächters

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Pachtvertrag „Manaia 2023 Experience Shares“

 

 

Dies ist ein Vertrag zwischen der aureus equus UG (haftungsbeschränkt), Limburger Str. 33, 50672 Köln,

- Verpächter -

 

und

 

Ihnen (nachfolgend Pächter/in genannt).

 

- Pächter/in -

 

 

  • 1 Vertragsgegenstand

 

  1. Der Verpächter verpachtet dem/der Pächter/in das im alleinigen Eigentum des Verpächters stehende Pferd Manaia („Pachtpferd“) unter Ausschluss der Gebrauchsgewährung.

 

  1. Der/die Pächter/in ist gegenüber dem Verpächter zur Fruchtziehung im Umfang seiner Pachtteilhabe (in dem in der Anlage zu diesem Pachtvertrag definierten Sinn) bezüglich der von dem Pachtpferd erzielten Gewinnerlöse (gemäß der Deutschen Rennordnung, einsehbar beim Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V., Rennbahnstraße 154, 50737 Köln) aus der Teilnahme an Pferderennen berechtigt.

 

  1. Der Verpächter übernimmt gegen Zahlung des in § 3 geregelten Pachtentgelts

 

  • den Unterhalt des Pachtpferdes;
  • das Training des Pachtpferdes;
  • die Verpflegung und Unterbringung des Pachtpferdes;
  • die laufende Berichterstattung über den Zustand, Entwicklung und Rennergebnisse des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de oder die angeschlossenen sozialen Netzwerke in unregelmäßigen Abständen;
  • die Erledigung aller im Zusammenhang mit der Teilnahme des Pachtpferdes an offiziellen Pferderennen notwendigen Formalitäten und sonst erforderlichen Handlungen.

 

Der/die Pächterin schuldet außer dem in § 3 geregelten Pachtentgelt für die vorgenannten Tätigkeiten des Verpächters keine weitere Vergütung; sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten werden von dem Verpächter übernommen.

 

 

  • 2 Dauer des Vertrages

 

  1. Der Vertrag beginnt mit dem Angebotskauf und endet am 30.10.2023. Dieser Pachtvertrag endet , ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf, mit Ablauf der vorgenannten Laufzeit automatisch.

 

  1. Der Vertrag endet ebenfalls automatisch, sollte das Pachtpferd durch eine dritte Partei in einem sogenannten Verkaufsrennen „geclaimt“ unter der Hand verkauft werden oder auf einer Auktion verkauft werden. Daraufhin wird der sogenannte Zahltag 30 Tage nach Verkauf des Pachtpferdes durchgeführt, und die anteiligen Renngewinne des Pachtpferdes jedem Pächter ausgezahlt.

 

  • 3 Pachtentgelt

 

  1. Das von dem/der Pächter/in an den Verpächter zu zahlende Pachtentgelt entspricht dem von dem/der Pächter/in im Rahmen des Angebots des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de gewählten Beitrag zum Startgeld der ausgewählten Pachtteilhaben.

 

  1. .Es ist spätestens 14 Tage nach dem Angebotskauf für das Pachtpferd auf dein-rennpferd.de durch Überweisung auf das Konto des Verpächters mit der Konto-Nr. 210064937 Sparkasse Herford, IBAN DE 66494501200210064937 zu entrichten.

 

 

  1. Der Verpächter verpflichtet sich im Falle des Widerrufs des Vertragsschlusses durch den/die Pächter/in das Pachtentgelt zu erstatten.

 

  • 4 Vertragsschluss

 

  1. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich über elektronische Kommunikationswege, d.h der Pächter übermittelt dem Verpächter seine Willenserklärung die Pachtteilhabe zu erwerben/ zu verlängern. Der Verpächter schickt dem Pächter so dann das Vertragswerk und eine Rechnung zu und der Vertrag ist geschlossen.

 

  • 5 Rennteilnahme

 

  1. Der Verpächter ist jederzeit berechtigt, das Pachtpferd für offizielle Pferderennen zu melden und es daran teilnehmen zu lassen. Die Pächter können dem Verpächter jederzeit Vorschläge für etwaige Rennteilnahmen des Pachtpferdes unterbreiten. Ob und wo das Pachtpferd an Pferderennen teilnimmt, steht jedoch im alleinigen Ermessen des Verpächters.

 

  1. Das Pferd startet unter dem Namen des Verpächters bzw. unter einem Decknamen .

 

  1. Bei Teilnahme an den Rennen erzielte Geldpreise sowie etwaige Besitzerprämien zählen zu den im Rahmen dieses Pachtvertrages dem/der Pächter/in gemäß seiner Pachtteilhabe zustehenden Früchte des Pachtpferdes. Etwaige Sachprämien (wie z.B. Pokale u.ä.) stehen dem Verpächter zu.

 

  • 6 Berechtigung zur und Zeitpunkt der Fruchtziehung

 

  1. Die von dem Pachtpferd erzielten Geldpreise werden vom Verpächter auf einem Gewinnkonto gesammelt und verwaltet. Der/die Pächter/in ist hieran gemäß seiner Pachtteilhabe berechtigt und wird über den aktuellen Stand des Gewinnkontos regelmäßig durch den Verpächter informiert.

 

  1. Der Verpächter kann, sofern Pächter/innen des Pachtpferdes mit mehr als 50 % der verkauften Pachtteilhabe dem in Textform zugestimmt haben, in begründeten Ausnahmefällen (wie z.B. das Pachtpferd betreffende medizinische Notfälle, etc.) die auf dem Gewinnkonto befindlichen Beträge zur Versorgung, Behandlung oder anderweitig notwendigen, zu Beginn der Vertragslaufzeit nicht abzusehenden Sonderbehandlung des Pachtpferdes verwenden.

 

  1. Das zum Ende der Vertragslaufzeit auf dem Gewinnkonto des Pachtpferdes befindliche Guthaben ist dem/der Pächter/in binnen 60 Tagen nach dem Vertragsende auf ein von dem/der Pächter/in benanntes Konto zu überweisen.

 

 

  • 7 Haftungsausschluss

 

In Ergänzung von § 7 der Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für die Teilnahme auf dein-rennpferd.de haftet der Verpächter – soweit ihn, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft – nicht für einen krankheits- oder verletzungsbedingten (kurz- oder längerfristigen) Ausfall des Pachtpferdes. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schadensersatzansprüche aus einer Verschuldungs- und Gefährdungshaftung wegen arteigenem, tierischen und willkürlichen Verhalten des Pachtpferdes. Im Übrigen wird für das jeweilige Rennpferd eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen und unterhalten.

 

  • 8 Sonstiges

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken enthält.

 

  1. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Verpächters.

 

 

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Pachtvertrag „Hope and Believe 2023 Experience Shares“

 

Dies ist ein Vertrag zwischen der aureus equus UG (haftungsbeschränkt), Limburger Str. 33, 50672 Köln,

- Verpächter -

 

und

 

Ihnen (nachfolgend Pächter/in genannt).

 

- Pächter/in -

 

 

  • 1 Vertragsgegenstand

 

  1. Der Verpächter verpachtet dem/der Pächter/in das im alleinigen Eigentum des Verpächters stehende Pferd Hope and Believe („Pachtpferd“) unter Ausschluss der Gebrauchsgewährung.

 

  1. Der/die Pächter/in ist gegenüber dem Verpächter zur Fruchtziehung im Umfang seiner Pachtteilhabe (in dem in der Anlage zu diesem Pachtvertrag definierten Sinn) bezüglich der von dem Pachtpferd erzielten Gewinnerlöse (gemäß der Deutschen Rennordnung, einsehbar beim Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V., Rennbahnstraße 154, 50737 Köln) aus der Teilnahme an Pferderennen berechtigt.

 

  1. Der Verpächter übernimmt gegen Zahlung des in § 3 geregelten Pachtentgelts

 

  • den Unterhalt des Pachtpferdes;
  • das Training des Pachtpferdes;
  • die Verpflegung und Unterbringung des Pachtpferdes;
  • die laufende Berichterstattung über den Zustand, Entwicklung und Rennergebnisse des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de oder die angeschlossenen sozialen Netzwerke in unregelmäßigen Abständen;
  • die Erledigung aller im Zusammenhang mit der Teilnahme des Pachtpferdes an offiziellen Pferderennen notwendigen Formalitäten und sonst erforderlichen Handlungen.

 

Der/die Pächterin schuldet außer dem in § 3 geregelten Pachtentgelt für die vorgenannten Tätigkeiten des Verpächters keine weitere Vergütung; sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten werden von dem Verpächter übernommen.

 

 

  • 2 Dauer des Vertrages

 

  1. Der Vertrag beginnt mit dem Angebotskauf und endet am 30.10.2023. Dieser Pachtvertrag endet , ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf, mit Ablauf der vorgenannten Laufzeit automatisch.

 

  1. Der Vertrag endet ebenfalls automatisch, sollte das Pachtpferd durch eine dritte Partei in einem sogenannten Verkaufsrennen „geclaimt“ unter der Hand verkauft werden oder auf einer Auktion verkauft werden. Daraufhin wird der sogenannte Zahltag 30 Tage nach Verkauf des Pachtpferdes durchgeführt, und die anteiligen Renngewinne des Pachtpferdes jedem Pächter ausgezahlt.

 

  • 3 Pachtentgelt

 

  1. Das von dem/der Pächter/in an den Verpächter zu zahlende Pachtentgelt entspricht dem von dem/der Pächter/in im Rahmen des Angebots des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de gewählten Beitrag zum Startgeld der ausgewählten Pachtteilhaben.

 

  1. .Es ist spätestens 14 Tage nach dem Angebotskauf für das Pachtpferd auf dein-rennpferd.de durch Überweisung auf das Konto des Verpächters mit der Konto-Nr. 210064937 Sparkasse Herford, IBAN DE 66494501200210064937 zu entrichten.

 

  1. Der Verpächter verpflichtet sich im Falle des Widerrufs des Vertragsschlusses durch den/die Pächter/in das Pachtentgelt zu erstatten.

 

  • 4 Vertragsschluss

 

  1. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich über elektronische Kommunikationswege, d.h der Pächter übermittelt dem Verpächter seine Willenserklärung die Pachtteilhabe zu erwerben/ zu verlängern. Der Verpächter schickt dem Pächter so dann das Vertragswerk und eine Rechnung zu und der Vertrag ist geschlossen.

 

  • 5 Rennteilnahme

 

  1. Der Verpächter ist jederzeit berechtigt, das Pachtpferd für offizielle Pferderennen zu melden und es daran teilnehmen zu lassen. Die Pächter können dem Verpächter jederzeit Vorschläge für etwaige Rennteilnahmen des Pachtpferdes unterbreiten. Ob und wo das Pachtpferd an Pferderennen teilnimmt, steht jedoch im alleinigen Ermessen des Verpächters.

 

  1. Das Pferd startet unter dem Namen des Verpächters bzw. unter einem Decknamen .

 

 

  1. Bei Teilnahme an den Rennen erzielte Geldpreise sowie etwaige Besitzerprämien zählen zu den im Rahmen dieses Pachtvertrages dem/der Pächter/in gemäß seiner Pachtteilhabe zustehenden Früchte des Pachtpferdes. Etwaige Sachprämien (wie z.B. Pokale u.ä.) stehen dem Verpächter zu.

 

  • 6 Berechtigung zur und Zeitpunkt der Fruchtziehung

 

  1. Die von dem Pachtpferd erzielten Geldpreise werden vom Verpächter auf einem Gewinnkonto gesammelt und verwaltet. Der/die Pächter/in ist hieran gemäß seiner Pachtteilhabe berechtigt und wird über den aktuellen Stand des Gewinnkontos regelmäßig durch den Verpächter informiert.

 

  1. Der Verpächter kann, sofern Pächter/innen des Pachtpferdes mit mehr als 50 % der verkauften Pachtteilhabe dem in Textform zugestimmt haben, in begründeten Ausnahmefällen (wie z.B. das Pachtpferd betreffende medizinische Notfälle, etc.) die auf dem Gewinnkonto befindlichen Beträge zur Versorgung, Behandlung oder anderweitig notwendigen, zu Beginn der Vertragslaufzeit nicht abzusehenden Sonderbehandlung des Pachtpferdes verwenden.

 

  1. Das zum Ende der Vertragslaufzeit auf dem Gewinnkonto des Pachtpferdes befindliche Guthaben ist dem/der Pächter/in binnen 60 Tagen nach dem Vertragsende auf ein von dem/der Pächter/in benanntes Konto zu überweisen.

 

 

  • 7 Haftungsausschluss

 

In Ergänzung von § 7 der Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für die Teilnahme auf dein-rennpferd.de haftet der Verpächter – soweit ihn, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft – nicht für einen krankheits- oder verletzungsbedingten (kurz- oder längerfristigen) Ausfall des Pachtpferdes. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schadensersatzansprüche aus einer Verschuldungs- und Gefährdungshaftung wegen arteigenem, tierischen und willkürlichen Verhalten des Pachtpferdes. Im Übrigen wird für das jeweilige Rennpferd eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen und unterhalten.

  

  • 8 Sonstiges

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken enthält.

 

  1. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Verpächters.

 

 

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Pachtvertrag „Hope and Believe 22-24 Big Shares“

Dies ist ein Vertrag zwischen der aureus equus UG (haftungsbeschränkt), Limburger Str. 33, 50672 Köln,

- Verpächter -

 

und

 

Ihnen (nachfolgend Pächter/in genannt).

 

- Pächter/in -

 

 

  • 1 Vertragsgegenstand

 

  1. Der Verpächter verpachtet dem/der Pächter/in das im alleinigen Eigentum des Verpächters stehende Pferd Hope and Believe („Pachtpferd“) unter Ausschluss der Gebrauchsgewährung.

 

  1. Der/die Pächter/in ist gegenüber dem Verpächter zur Fruchtziehung im Umfang seiner Pachtteilhabe (in dem in der Anlage zu diesem Pachtvertrag definierten Sinn) bezüglich der von dem Pachtpferd erzielten Gewinnerlöse (gemäß der Deutschen Rennordnung, einsehbar beim Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V., Rennbahnstraße 154, 50737 Köln) aus der Teilnahme an Pferderennen berechtigt.

 

  1. Der Verpächter übernimmt gegen Zahlung des in § 3 geregelten Pachtentgelts

 

  • den Unterhalt des Pachtpferdes;
  • das Training des Pachtpferdes;
  • die Verpflegung und Unterbringung des Pachtpferdes;
  • die laufende Berichterstattung über den Zustand, Entwicklung und Rennergebnisse des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de in unregelmäßigen Abständen;
  • die Erledigung aller im Zusammenhang mit der Teilnahme des Pachtpferdes an offiziellen Pferderennen notwendigen Formalitäten und sonst erforderlichen Handlungen.

 

Der/die Pächterin schuldet außer dem in § 3 geregelten Pachtentgelt für die vorgenannten Tätigkeiten des Verpächters keine weitere Vergütung; sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten werden von dem Verpächter übernommen.

 

 

  • 2 Dauer des Vertrages

 

  1. Der Vertrag beginnt mit dem Angebotskauf und endet am 30.10.2024. Dieser Pachtvertrag endet , ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf, mit Ablauf der vorgenannten Laufzeit automatisch. Der Pächter kann bereits zum 30.10.2023 von seinem Pachtvertrag zurücktreten, hat dann jedoch keinen Anspruch mehr auf ein Vorkaufsrecht. Die Bestimmungen von §8 erlischen in diesem Fall.

 

  1. Der Vertrag endet ebenfalls automatisch, sollte das Pachtpferd durch eine dritte Partei in einem sogenannten Verkaufsrennen, bei einer Auktion oder unter der Hand „geclaimt“ /gekauft werden. Daraufhin wird der sogenannte Zahltag 30 Tage nach Verkauf des Pachtpferdes durchgeführt, der Verkaufserlös abzüglich der erhobenen Gebühren des Veranstalters des Verkaufsrennens/eines möglichen Agenten durch den Verpächter ausgekehrt, sofern die Bedingungen aus §8 durch den Pächter erfüllt worden sind.

 

 

  • 3 Pachtentgelt

 

  1. Das von dem/der Pächter/in an den Verpächter zu zahlende Pachtentgelt entspricht dem von dem/der Pächter/in im Rahmen des Angebots des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de gewählten Beitrag zum Startgeld dem in der Email bestellten Pachtanteilen. Jeder einmalig zu entrichtende Beitrag des Startgeldes ist an 23 gleichbleibende weitere Pachtraten geknüpft, die zu jedem 1. des Monats durch den Verpächter schriftlich in Rechnung gestellt werden. Die Höhe jeder einzelnen Pachtrate ist abhängig vom gewählten Beitrag zum Startgeld. Die Höhe der Pachtraten wird im Angebotstext des jeweiligen Pferdes aufgelistet und versteht sich inkl. der aktuellen Mehrwertsteuer. Bei einem Verzug von mehr als 60 Tagen für eine Pachtrate, behält sich der Verpächter vor den Pachtvertrag fristlos zu kündigen und alle bis dahin getätigten Zahlungen einzubehalten. Das Recht der Fruchtziehung und das Vorkaufsrecht erlischt.

 

  1. Es ist spätestens 14 Tage nach dem Angebotskauf für das Pachtpferd auf dein-rennpferd.de durch Überweisung auf das Konto des Verpächters mit der Konto-Nr. 210064937 Sparkasse Herford, IBAN DE 66494501200210064937 zu entrichten.

 

  1. Der Verpächter verpflichtet sich im Falle des Widerrufs des Vertragsschlusses durch den/die Pächter/in das Pachtentgelt zu erstatten.

 

  1. Der Verpächter ist während der Pachtperiode jederzeit berechtigt, die an das Startgeld geknüpften monatlichen Raten, entsprechend der durchschnittlichen Inflationsrate, in der bereits vergangenen Pachtperiode anzuheben. Er macht nur davon Gebrauch, falls sich ebenfalls die Trainings- und Unterhaltskosten, Transportkosten, Nenngelder, Tierarztkosten etc. für das Pachtpferd, aufgrund der Inflation innerhalb der Pachtperiode, steigern sollten.

 

  • 4 Vertragsschluss

 

  1. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich über elektronische Kommunikationswege, d.h der Pächter übermittelt dem Verpächter seine Willenserklärung die Pachtteilhabe zu erwerben/ zu verlängern. Der Verpächter schickt dem Pächter so dann das neue Vertragswerk und eine Rechnung zu und der Vertrag ist geschlossen.

 

  • 5 Rennteilnahme

 

  1. Der Verpächter ist jederzeit berechtigt, das Pachtpferd für offizielle Pferderennen zu melden und es daran teilnehmen zu lassen. Die Pächter können dem Verpächter jederzeit Vorschläge für etwaige Rennteilnahmen des Pachtpferdes unterbreiten. Ob und wo das Pachtpferd an Pferderennen teilnimmt, steht jedoch im alleinigen Ermessen des Verpächters.

 

  1. Das Pferd startet unter dem Namen des Verpächters bzw. unter einem Decknamen.

 

  1. Bei Teilnahme an den Rennen erzielte Geldpreise sowie etwaige Besitzerprämien zählen zu den im Rahmen dieses Pachtvertrages dem/der Pächter/in gemäß seiner Pachtteilhabe zustehenden Früchte des Pachtpferdes. Etwaige Sachprämien (wie z.B. Pokale u.ä.) stehen dem Verpächter zu.

 

  • 6 Berechtigung zur und Zeitpunkt der Fruchtziehung

 

  1. Die von dem Pachtpferd erzielten Geldpreise werden vom Verpächter auf einem Gewinnkonto gesammelt und verwaltet. Der/die Pächter/in ist hieran gemäß seiner Pachtteilhabe berechtigt und wird über den aktuellen Stand des Gewinnkontos regelmäßig durch den Verpächter informiert.

 

  1. Der Verpächter kann, sofern Pächter/innen des Pachtpferdes mit mehr als 50 % der verkauften Pachtteilhabe dem in Textform zugestimmt haben, in begründeten Ausnahmefällen (wie z.B. das Pachtpferd betreffende medizinische Notfälle, etc.) die auf dem Gewinnkonto befindlichen Beträge zur Versorgung, Behandlung oder anderweitig notwendigen, zu Beginn der Vertragslaufzeit nicht abzusehenden Sonderbehandlung des Pachtpferdes verwenden. Das Pachtpferd ist nicht lebensversichert.

 

  1. Sollte das Pachtpferd an Listen- und Grupperennen teilnehmen, behält sich der Verpächter vor, diese nicht kalkulierten Mehrkosten für die Nennungen dieser Rennen, entweder am Ende der Saison von den Rennpreisen einzubehalten oder im Laufe der Saison, gemäß des entsprechenden Anteils des Pächters am Nenngeld, nachzufordern. Entsprechendes gilt für die zusätzlichen Transportkosten, sollte dass Pachtpferd in Übersee starten.

 

  1. Das zum Ende der Vertragslaufzeit auf dem Gewinnkonto des Pachtpferdes befindliche Guthaben ist dem/der Pächter/in binnen 60 Tagen nach dem Vertragsende auf ein von dem/der Pächter/in benanntes Konto zu überweisen.

 

  • 7 Haftungsausschluss

 

In Ergänzung von § 7 der Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für die Teilnahme auf dein-rennpferd.de haftet der Verpächter – soweit ihn, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft – nicht für einen krankheits- oder verletzungsbedingten (kurz- oder längerfristigen) Ausfall des Pachtpferdes. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schadensersatzansprüche aus einer Verschuldungs- und Gefährdungshaftung wegen arteigenem, tierischen und willkürlichen Verhalten des Pachtpferdes. Im Übrigen wird für das jeweilige Rennpferd eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen und unterhalten.

 

  • 8 Vorkaufsrecht

 

  1. Am Ende der Vertragslaufzeit wird sich der Verpächter um einen Verkauf des Pachtpferdes bemühen. Die Pächter/innen, die zum Ende des vorangehenden Vertragsjahrs Pächter des Pachtpferdes waren, sind dann berechtigt, vor dem Verkauf des Pachtpferdes gemäß ihrer bisherigen Pachtteilhabe Miteigentum an dem Pachtpferd von dem Verpächter zu erwerben; der hierfür zu zahlende Kaufpreis beträgt 1,- € (in Worten: ein Euro) je Pächter. Findet sich binnen sechs Monaten nach Ende der Vertragslaufzeit ein Interessent, wird der Verpächter sämtlichen Pächter/innen die mit dem Interessenten vereinbarten Verkaufskonditionen mitteilen und die Pächter auffordern, binnen einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausüben wollen. Erwirbt ein Pächter hierdurch Miteigentum an dem Pachtpferd, ist er verpflichtet, dem Verkauf des Pferdes an den Interessenten zuzustimmen und bevollmächtigt den Verpächter bereits jetzt, alle notwendigen Erklärungen betreffend den Verkauf des Pachtpferdes für die betreffenden Pächter/innen abzugeben und entgegenzunehmen. Gleiches gilt in dem Fall, in dem der Verpächter beabsichtigt, dass Pachtpferd auf einer Auktion oder in einem Verkaufsrennen zu veräußern; an die Stelle der Mitteilung der Verkaufskonditionen tritt in diesem Falle die Mitteilung über den Ort und Zeitpunkt der Auktion bzw. des Verkaufsrennens.

 

  1. Der Verpächter hält für die Abwicklung des Verkaufes des Pachtpferdes einmalig eine Verkaufsprovision von 9% sowie die von den Pächtern für die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu zahlenden Kaufpreise, sowie ggf. anfallende Auktions- und Transportkosten vom Verkaufserlös ein; den verbleibenden Verkaufserlös kehrt der Verpächter binnen 60 Tagen nach Erhalt des Kaufpreises in Höhe des anteiligen Miteigentums an die Pächter aus.

 

  1. Findet sich kein Interessent für das Pachtpferd – innerhalb oder außerhalb einer Auktion – und/oder macht ein/e Pächter/in von dem Recht zum Eigentumserwerb nach § 7 Abs. 2 keinen Gebrauch, so endet der Pachtvertrag automatisch durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf.

 

  • 9 Sonstiges

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken enthält.

 

  1. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Verpächters.

 

 

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Pachtvertrag Carls´s Meteor 2023 Big Share 5 Prozent

Dies ist ein Vertrag zwischen der aureus equus UG (haftungsbeschränkt), Limburger Str. 33, 50672 Köln,

- Verpächter -

 

und

 

Ihnen (nachfolgend Pächter/in genannt).

 

- Pächter/in -

 

 

  • 1 Vertragsgegenstand

 

  1. Der Verpächter verpachtet dem/der Pächter/in das im alleinigen Eigentum des Verpächters stehende Pferd Carl´s Meteor („Pachtpferd“) unter Ausschluss der Gebrauchsgewährung.

 

  1. Der/die Pächter/in ist gegenüber dem Verpächter zur Fruchtziehung im Umfang seiner Pachtteilhabe (in dem in der Anlage zu diesem Pachtvertrag definierten Sinn) bezüglich der von dem Pachtpferd erzielten Gewinnerlöse (gemäß der Deutschen Rennordnung, einsehbar beim Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V., Rennbahnstraße 154, 50737 Köln) aus der Teilnahme an Pferderennen berechtigt.

 

  1. Der Verpächter übernimmt gegen Zahlung des in § 3 geregelten Pachtentgelts

 

  • den Unterhalt des Pachtpferdes;
  • das Training des Pachtpferdes;
  • die Verpflegung und Unterbringung des Pachtpferdes;
  • die laufende Berichterstattung über den Zustand, Entwicklung und Rennergebnisse des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de in unregelmäßigen Abständen;
  • die Erledigung aller im Zusammenhang mit der Teilnahme des Pachtpferdes an offiziellen Pferderennen notwendigen Formalitäten und sonst erforderlichen Handlungen.

 

Der/die Pächterin schuldet außer dem in § 3 geregelten Pachtentgelt für die vorgenannten Tätigkeiten des Verpächters keine weitere Vergütung; sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten werden von dem Verpächter übernommen.

 

 

  • 2 Dauer des Vertrages

 

  1. Der Vertrag beginnt mit dem Angebotskauf und endet am 30.10.2023. Dieser Pachtvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf, mit Ablauf der vorgenannten Laufzeit automatisch.

 

  1. Der Vertrag endet ebenfalls automatisch, sollte das Pachtpferd durch eine dritte Partei in einem sogenannten Verkaufsrennen oder unter der Hand/auf der Auktion „geclaimt“ /verkauft werden. Daraufhin wird der sogenannte Zahltag 30 Tage nach Verkauf des Pachtpferdes durchgeführt, der Verkaufserlös abzüglich der erhobenen Gebühren des Veranstalters des Verkaufsrennens/der Auktion/eines möglichen Agenten, durch den Verpächter ausgekehrt, sofern die Bedingungen aus §8 durch den Pächter erfüllt worden sind.

 

  • 3 Pachtentgelt

 

  1. Das von dem/der Pächter/in an den Verpächter zu zahlende Pachtentgelt entspricht dem von dem/der Pächter/in im Rahmen des Angebots des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de gewählten Beitrag zum Startgeld dem in der Email bestellten Pachtanteilen. Jeder einmalig zu entrichtende Beitrag des Startgeldes ist an 12 gleichbleibende weitere Pachtraten geknüpft, die zu jedem 1. des Monats durch den Verpächter schriftlich in Rechnung gestellt werden. Die Höhe jeder einzelnen Pachtrate ist abhängig vom gewählten Beitrag zum Startgeld. Die Höhe der Pachtraten wird im Angebotstext des jeweiligen Pferdes aufgelistet und versteht sich inklusive der aktuellen Mehrwertsteuer. Bei einem Verzug von mehr als 60 Tagen für eine Pachtrate, behält sich der Verpächter vor den Pachtvertrag fristlos zu kündigen und alle bis dahin getätigten Zahlungen einzubehalten. Das Recht der Fruchtziehung erlischt.

 

  1. Es ist spätestens 14 Tage nach dem Angebotskauf für das Pachtpferd auf dein-rennpferd.de durch Überweisung auf das Konto des Verpächters mit der Konto-Nr. 210064937 Sparkasse Herford, IBAN DE 66494501200210064937 zu entrichten.

 

  1. Der Verpächter verpflichtet sich im Falle des Widerrufs des Vertragsschlusses durch den/die Pächter/in das Pachtentgelt zu erstatten.

 

  • 4 Vertragsschluss

 

  1. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich über elektronische Kommunikationswege, d.h der Pächter übermittelt dem Verpächter seine Willenserklärung die Pachtteilhabe zu erwerben/ zu verlängern. Der Verpächter schickt dem Pächter so dann das neue Vertragswerk und eine Rechnung zu und der Vertrag ist geschlossen.

 

 

  • 5 Rennteilnahme

 

  1. Der Verpächter ist jederzeit berechtigt, das Pachtpferd für offizielle Pferderennen zu melden und es daran teilnehmen zu lassen. Die Pächter können dem Verpächter jederzeit Vorschläge für etwaige Rennteilnahmen des Pachtpferdes unterbreiten. Ob und wo das Pachtpferd an Pferderennen teilnimmt, steht jedoch im alleinigen Ermessen des Verpächters.

 

  1. Das Pferd startet unter dem Namen des Verpächters.

 

  1. Bei Teilnahme an den Rennen erzielte Geldpreise sowie etwaige Besitzerprämien zählen zu den im Rahmen dieses Pachtvertrages dem/der Pächter/in gemäß seiner Pachtteilhabe zustehenden Früchte des Pachtpferdes. Etwaige Sachprämien (wie z.B. Pokale u.ä.) stehen dem Verpächter zu.

 

  • 6 Berechtigung zur und Zeitpunkt der Fruchtziehung

 

  1. Die von dem Pachtpferd erzielten Geldpreise werden vom Verpächter auf einem Gewinnkonto gesammelt und verwaltet. Der/die Pächter/in ist hieran gemäß seiner Pachtteilhabe berechtigt und wird über den aktuellen Stand des Gewinnkontos regelmäßig durch den Verpächter informiert.

 

  1. Der Verpächter kann, sofern Pächter/innen des Pachtpferdes mit mehr als 50 % der verkauften Pachtteilhabe dem in Textform zugestimmt haben, in begründeten Ausnahmefällen (wie z.B. das Pachtpferd betreffende medizinische Notfälle, etc.) die auf dem Gewinnkonto befindlichen Beträge zur Versorgung, Behandlung oder anderweitig notwendigen, zu Beginn der Vertragslaufzeit nicht abzusehenden Sonderbehandlung des Pachtpferdes verwenden. Das Pachtpferd ist nicht lebensversichert.

 

  1. Sollte das Pachtpferd an Listen- und Grupperennen teilnehmen, behält sich der Verpächter vor, diese nicht kalkulierten Mehrkosten für die Nennungen dieser Rennen, entweder am Ende der Saison von den Rennpreisen einzubehalten oder im Laufe der Saison, gemäß des entsprechenden Anteils des Pächters am Nenngeld, nachzufordern. Entsprechendes gilt für die zusätzlichen Transportkosten und alle anderen etwaigen Kosten, sollte dass Pachtpferd in Übersee starten.

 

  1. Das zum Ende der Vertragslaufzeit auf dem Gewinnkonto des Pachtpferdes befindliche Guthaben ist dem/der Pächter/in binnen 60 Tagen nach dem Vertragsende auf ein von dem/der Pächter/in benanntes Konto zu überweisen.

 

  • 7 Haftungsausschluss

 

In Ergänzung von § 7 der Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für die Teilnahme auf dein-rennpferd.de haftet der Verpächter – soweit ihn, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft – nicht für einen krankheits- oder verletzungsbedingten (kurz- oder längerfristigen) Ausfall des Pachtpferdes. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schadensersatzansprüche aus einer Verschuldungs- und Gefährdungshaftung wegen arteigenem, tierischen und willkürlichen Verhalten des Pachtpferdes. Im Übrigen wird für das jeweilige Rennpferd eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen und unterhalten.

 

  • 8 Vorkaufsrecht

 

  1. Am Ende der Vertragslaufzeit wird sich der Verpächter um einen Verkauf des Pachtpferdes bemühen. Die Pächter/innen, die zum Ende des vorangehenden Vertragsjahrs Pächter des Pachtpferdes waren, sind dann berechtigt, vor dem Verkauf des Pachtpferdes gemäß ihrer bisherigen Pachtteilhabe Miteigentum an dem Pachtpferd von dem Verpächter zu erwerben; der hierfür zu zahlende Kaufpreis beträgt 1,- € (in Worten: ein Euro) je Pächter. Findet sich binnen sechs Monaten nach Ende der Vertragslaufzeit ein Interessent, wird der Verpächter sämtlichen Pächter/innen die mit dem Interessenten vereinbarten Verkaufskonditionen mitteilen und die Pächter auffordern, binnen einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausüben wollen. Erwirbt ein Pächter hierdurch Miteigentum an dem Pachtpferd, ist er verpflichtet, dem Verkauf des Pferdes an den Interessenten zuzustimmen und bevollmächtigt den Verpächter bereits jetzt, alle notwendigen Erklärungen betreffend den Verkauf des Pachtpferdes für die betreffenden Pächter/innen abzugeben und entgegenzunehmen. Gleiches gilt in dem Fall, in dem der Verpächter beabsichtigt, dass Pachtpferd auf einer Auktion oder in einem Verkaufsrennen zu veräußern; an die Stelle der Mitteilung der Verkaufskonditionen tritt in diesem Falle die Mitteilung über den Ort und Zeitpunkt der Auktion bzw. des Verkaufsrennens.

 

  1. Der Verpächter hält für die Abwicklung des Verkaufes des Pachtpferdes einmalig eine Verkaufsprovision von 9% sowie die von den Pächtern für die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu zahlenden Kaufpreise, sowie ggf. anfallende Auktions- und Transportkosten vom Verkaufserlös ein; den verbleibenden Verkaufserlös kehrt der Verpächter binnen 60 Tagen nach Erhalt des Kaufpreises in Höhe des anteiligen Miteigentums an die Pächter aus.

 

  1. Findet sich kein Interessent für das Pachtpferd – innerhalb oder außerhalb einer Auktion – und/oder macht ein/e Pächter/in von dem Recht zum Eigentumserwerb nach § 7 Abs. 2 keinen Gebrauch, so endet der Pachtvertrag automatisch durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf.

 

 

  • 9 Sonstiges

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken enthält.

 

  1. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Verpächters.

 

 

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Pachtverträge Ocean Blue - Version Big Share und Version Small Share

 

Beim Kauf einer Pachtteilhabe an einem Rennpferd, Zucht- oder Pinhooksyndikat erklären Sie sich beim Klick auf den Button "Jetzt bezahlen" mit unseren nachfolgenden Pachtverträgen einverstanden.

Pachtvertrag „ Ocean Blue Big Shares“

Dies ist ein Vertrag zwischen der aureus equus UG (haftungsbeschränkt), Limburger Str. 33, 50672 Köln,

- Verpächter -

 

und

 

Ihnen (nachfolgend Pächter/in genannt).

 

- Pächter/in -

 

 

  • 1 Vertragsgegenstand

 

  1. Der Verpächter verpachtet dem/der Pächter/in das im alleinigen Eigentum des Verpächters stehende Pferd Ocean Blue („Pachtpferd“) unter Ausschluss der Gebrauchsgewährung.

 

  1. Der/die Pächter/in ist gegenüber dem Verpächter zur Fruchtziehung im Umfang seiner Pachtteilhabe (in dem in der Anlage zu diesem Pachtvertrag definierten Sinn) bezüglich der von dem Pachtpferd erzielten Gewinnerlöse (gemäß der Deutschen Rennordnung, einsehbar beim Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V., Rennbahnstraße 154, 50737 Köln) aus der Teilnahme an Pferderennen berechtigt.

 

  1. Der Verpächter übernimmt gegen Zahlung des in § 3 geregelten Pachtentgelts

 

  • den Unterhalt des Pachtpferdes;
  • das Training des Pachtpferdes;
  • die Verpflegung und Unterbringung des Pachtpferdes;
  • die laufende Berichterstattung über den Zustand, Entwicklung und Rennergebnisse des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de in unregelmäßigen Abständen;
  • die Erledigung aller im Zusammenhang mit der Teilnahme des Pachtpferdes an offiziellen Pferderennen notwendigen Formalitäten und sonst erforderlichen Handlungen.

 

Der/die Pächterin schuldet außer dem in § 3 geregelten Pachtentgelt für die vorgenannten Tätigkeiten des Verpächters keine weitere Vergütung; sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten werden von dem Verpächter übernommen.

 

  • 2 Dauer des Vertrages

 

  1. Der Vertrag beginnt mit dem Angebotskauf und endet am 30.10.2023. Dieser Pachtvertrag endet , ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf, mit Ablauf der vorgenannten Laufzeit automatisch.

 

  1. Der Vertrag endet ebenfalls automatisch, sollte das Pachtpferd durch eine dritte Partei in einem sogenannten Verkaufsrennen, bei einer Auktion oder unter der Hand „geclaimt“ /verkauft werden. Daraufhin wird der sogenannte Zahltag 30 Tage nach Verkauf des Pachtpferdes durchgeführt, der Verkaufserlös abzüglich der erhobenen Gebühren des Veranstalters des Verkaufsrennens/eines möglichen Agenten durch den Verpächter ausgekehrt, sofern die Bedingungen aus §8 durch den Pächter erfüllt worden sind.

 

 

  • 3 Pachtentgelt

 

  1. Das von dem/der Pächter/in an den Verpächter zu zahlende Pachtentgelt entspricht dem von dem/der Pächter/in im Rahmen des Angebots des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de gewählten Beitrag zum Startgeld dem in der Email bestellten Pachtanteilen. Jeder einmalig zu entrichtende Beitrag des Startgeldes ist an 11 gleichbleibende weitere Pachtraten geknüpft, die zu jedem 1. des Monats durch den Verpächter schriftlich in Rechnung gestellt werden. Die Höhe jeder einzelnen Pachtrate ist abhängig vom gewählten Beitrag zum Startgeld. Die Höhe der Pachtraten wird im Angebotstext des jeweiligen Pferdes aufgelistet und versteht sich inkl. der aktuellen Mehrwertsteuer. Bei einem Verzug von mehr als 60 Tagen für eine Pachtrate, behält sich der Verpächter vor den Pachtvertrag fristlos zu kündigen und alle bis dahin getätigten Zahlungen einzubehalten. Das Recht der Fruchtziehung erlischt.

 

  1. Es ist spätestens 14 Tage nach dem Angebotskauf für das Pachtpferd auf dein-rennpferd.de durch Überweisung auf das Konto des Verpächters mit der Konto-Nr. 210064937 Sparkasse Herford, IBAN DE 66494501200210064937 zu entrichten.

 

  1. Der Verpächter verpflichtet sich im Falle des Widerrufs des Vertragsschlusses durch den/die Pächter/in das Pachtentgelt zu erstatten.

 

  • 4 Vertragsschluss

 

  1. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich über elektronische Kommunikationswege, d.h der Pächter übermittelt dem Verpächter seine Willenserklärung die Pachtteilhabe zu erwerben/ zu verlängern. Der Verpächter schickt dem Pächter so dann das Vertragswerk und eine Rechnung zu und der Vertrag ist geschlossen.

 

  • 5 Rennteilnahme

 

  1. Der Verpächter ist jederzeit berechtigt, das Pachtpferd für offizielle Pferderennen zu melden und es daran teilnehmen zu lassen. Die Pächter können dem Verpächter jederzeit Vorschläge für etwaige Rennteilnahmen des Pachtpferdes unterbreiten. Ob und wo das Pachtpferd an Pferderennen teilnimmt, steht jedoch im alleinigen Ermessen des Verpächters.

 

  1. Das Pferd startet unter dem Namen des Verpächters bzw. unter einem Decknamen.

 

  1. Bei Teilnahme an den Rennen erzielte Geldpreise sowie etwaige Besitzerprämien zählen zu den im Rahmen dieses Pachtvertrages dem/der Pächter/in gemäß seiner Pachtteilhabe zustehenden Früchte des Pachtpferdes. Etwaige Sachprämien (wie z.B. Pokale u.ä.) stehen dem Verpächter zu.

 

  • 6 Berechtigung zur und Zeitpunkt der Fruchtziehung

 

  1. Die von dem Pachtpferd erzielten Geldpreise werden vom Verpächter auf einem Gewinnkonto gesammelt und verwaltet. Der/die Pächter/in ist hieran gemäß seiner Pachtteilhabe berechtigt und wird über den aktuellen Stand des Gewinnkontos regelmäßig durch den Verpächter informiert.

 

  1. Der Verpächter kann, sofern Pächter/innen des Pachtpferdes mit mehr als 50 % der verkauften Pachtteilhabe dem in Textform zugestimmt haben, in begründeten Ausnahmefällen (wie z.B. das Pachtpferd betreffende medizinische Notfälle, etc.) die auf dem Gewinnkonto befindlichen Beträge zur Versorgung, Behandlung oder anderweitig notwendigen, zu Beginn der Vertragslaufzeit nicht abzusehenden Sonderbehandlung des Pachtpferdes verwenden. Das Pachtpferd ist lebensversichert.

 

  1. Sollte das Pachtpferd an Listen- und Grupperennen teilnehmen, behält sich der Verpächter vor, diese nicht kalkulierten Mehrkosten für die Nennungen dieser Rennen, entweder am Ende der Saison von den Rennpreisen einzubehalten oder im Laufe der Saison, gemäß des entsprechenden Anteils des Pächters am Nenngeld, nachzufordern. Entsprechendes gilt für die zusätzlichen Transportkosten, sollte dass Pachtpferd in Übersee starten.

 

  1. Das zum Ende der Vertragslaufzeit auf dem Gewinnkonto des Pachtpferdes befindliche Guthaben ist dem/der Pächter/in binnen 60 Tagen nach dem Vertragsende auf ein von dem/der Pächter/in benanntes Konto zu überweisen.

 

  • 7 Haftungsausschluss

 

In Ergänzung von § 7 der Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für die Teilnahme auf dein-rennpferd.de haftet der Verpächter – soweit ihn, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft – nicht für einen krankheits- oder verletzungsbedingten (kurz- oder längerfristigen) Ausfall des Pachtpferdes. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schadensersatzansprüche aus einer Verschuldungs- und Gefährdungshaftung wegen arteigenem, tierischen und willkürlichen Verhalten des Pachtpferdes. Im Übrigen wird für das jeweilige Rennpferd eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen und unterhalten.

 

  • 8 Vorkaufsrecht

 

  1. Am Ende der Vertragslaufzeit wird sich der Verpächter um einen Verkauf des Pachtpferdes bemühen. Die Pächter/innen, die zum Ende des vorangehenden Vertragsjahrs Pächter des Pachtpferdes waren, sind dann berechtigt, vor dem Verkauf des Pachtpferdes gemäß ihrer bisherigen Pachtteilhabe Miteigentum an dem Pachtpferd von dem Verpächter zu erwerben; der hierfür zu zahlende Kaufpreis beträgt 1,- € (in Worten: ein Euro) je Pächter. Findet sich binnen sechs Monaten nach Ende der Vertragslaufzeit ein Interessent, wird der Verpächter sämtlichen Pächter/innen die mit dem Interessenten vereinbarten Verkaufskonditionen mitteilen und die Pächter auffordern, binnen einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausüben wollen. Erwirbt ein Pächter hierdurch Miteigentum an dem Pachtpferd, ist er verpflichtet, dem Verkauf des Pferdes an den Interessenten zuzustimmen und bevollmächtigt den Verpächter bereits jetzt, alle notwendigen Erklärungen betreffend den Verkauf des Pachtpferdes für die betreffenden Pächter/innen abzugeben und entgegenzunehmen. Gleiches gilt in dem Fall, in dem der Verpächter beabsichtigt, dass Pachtpferd auf einer Auktion oder in einem Verkaufsrennen zu veräußern; an die Stelle der Mitteilung der Verkaufskonditionen tritt in diesem Falle die Mitteilung über den Ort und Zeitpunkt der Auktion bzw. des Verkaufsrennens.

 

  1. Der Verpächter hält für die Abwicklung des Verkaufes des Pachtpferdes einmalig eine Verkaufsprovision von 9% sowie die von den Pächtern für die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu zahlenden Kaufpreise, sowie ggf. anfallende Auktions- und Transportkosten vom Verkaufserlös ein; den verbleibenden Verkaufserlös kehrt der Verpächter binnen 60 Tagen nach Erhalt des Kaufpreises in Höhe des anteiligen Miteigentums an die Pächter aus.

 

  1. Findet sich kein Interessent für das Pachtpferd – innerhalb oder außerhalb einer Auktion – und/oder macht ein/e Pächter/in von dem Recht zum Eigentumserwerb nach § 7 Abs. 2 keinen Gebrauch, so endet der Pachtvertrag automatisch durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf.

 

  • 9 Sonstiges

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken enthält.

 

  1. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Verpächters.

 

 

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Pachtvertrag „Ocean Blue Small Shares“

Dies ist ein Vertrag zwischen der aureus equus UG (haftungsbeschränkt), Limburger Str. 33, 50672 Köln,

- Verpächter -

 

und

 

Ihnen (nachfolgend Pächter/in genannt).

 

- Pächter/in -

 

 

  • 1 Vertragsgegenstand

 

  1. Der Verpächter verpachtet dem/der Pächter/in das im alleinigen Eigentum des Verpächters stehende Pferd Ocean Blue („Pachtpferd“) unter Ausschluss der Gebrauchsgewährung.

 

  1. Der/die Pächter/in ist gegenüber dem Verpächter zur Fruchtziehung im Umfang seiner Pachtteilhabe (in dem in der Anlage zu diesem Pachtvertrag definierten Sinn) bezüglich der von dem Pachtpferd erzielten Gewinnerlöse (gemäß der Deutschen Rennordnung, einsehbar beim Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V., Rennbahnstraße 154, 50737 Köln) aus der Teilnahme an Pferderennen berechtigt.

 

  1. Der Verpächter übernimmt gegen Zahlung des in § 3 geregelten Pachtentgelts

 

  • den Unterhalt des Pachtpferdes;
  • das Training des Pachtpferdes;
  • die Verpflegung und Unterbringung des Pachtpferdes;
  • die laufende Berichterstattung über den Zustand, Entwicklung und Rennergebnisse des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de oder die angeschlossenen sozialen Netzwerke in unregelmäßigen Abständen;
  • die Erledigung aller im Zusammenhang mit der Teilnahme des Pachtpferdes an offiziellen Pferderennen notwendigen Formalitäten und sonst erforderlichen Handlungen.

 

Der/die Pächterin schuldet außer dem in § 3 geregelten Pachtentgelt für die vorgenannten Tätigkeiten des Verpächters keine weitere Vergütung; sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten werden von dem Verpächter übernommen. Das Pachtpferd ist im Tarif Small Shares nicht lebensversichert.

 

  • 2 Dauer des Vertrages

 

  1. Der Vertrag beginnt mit dem Angebotskauf und endet am 30.10.2023. Dieser Pachtvertrag endet , ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf, mit Ablauf der vorgenannten Laufzeit automatisch.

 

  1. Der Vertrag endet ebenfalls automatisch, sollte das Pachtpferd durch eine dritte Partei in einem sogenannten Verkaufsrennen „geclaimt“, auf einer Auktion oder unter der Hand verkauft werden. Daraufhin wird der sogenannte Zahltag 30 Tage nach Verkauf des Pachtpferdes durchgeführt, der Verkaufserlös abzüglich der erhobenen Gebühren des Veranstalters des Verkaufsrennens/eines eventuellen Agenten durch den Verpächter ausgekehrt, sofern die Bedingungen aus §8 durch den Pächter erfüllt worden sind.

 

  • 3 Pachtentgelt

 

  1. Das von dem/der Pächter/in an den Verpächter zu zahlende Pachtentgelt entspricht dem von dem/der Pächter/in im Rahmen des Angebots des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de gewählten Beitrag zum Startgeld der ausgewählten Pachtteilhaben.

 

  1. .Es ist spätestens 14 Tage nach dem Angebotskauf für das Pachtpferd auf dein-rennpferd.de durch Überweisung auf das Konto des Verpächters mit der Konto-Nr. 210064937 Sparkasse Herford, IBAN DE 66494501200210064937 zu entrichten.

 

 

  1. Der Verpächter verpflichtet sich im Falle des Widerrufs des Vertragsschlusses durch den/die Pächter/in das Pachtentgelt zu erstatten.

 

  • 4 Vertragsschluss

 

  1. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich über elektronische Kommunikationswege, d.h der Pächter übermittelt dem Verpächter seine Willenserklärung die Pachtteilhabe zu erwerben/ zu verlängern. Der Verpächter schickt dem Pächter so dann das Vertragswerk und eine Rechnung zu und der Vertrag ist geschlossen.

 

  • 5 Rennteilnahme

 

  1. Der Verpächter ist jederzeit berechtigt, das Pachtpferd für offizielle Pferderennen zu melden und es daran teilnehmen zu lassen. Die Pächter können dem Verpächter jederzeit Vorschläge für etwaige Rennteilnahmen des Pachtpferdes unterbreiten. Ob und wo das Pachtpferd an Pferderennen teilnimmt, steht jedoch im alleinigen Ermessen des Verpächters.

 

  1. Das Pferd startet unter dem Namen des Verpächters bzw. unter einem Decknamen.

 

 

  1. Bei Teilnahme an den Rennen erzielte Geldpreise sowie etwaige Besitzerprämien zählen zu den im Rahmen dieses Pachtvertrages dem/der Pächter/in gemäß seiner Pachtteilhabe zustehenden Früchte des Pachtpferdes. Etwaige Sachprämien (wie z.B. Pokale u.ä.) stehen dem Verpächter zu.

 

  • 6 Berechtigung zur und Zeitpunkt der Fruchtziehung

 

  1. Die von dem Pachtpferd erzielten Geldpreise werden vom Verpächter auf einem Gewinnkonto gesammelt und verwaltet. Der/die Pächter/in ist hieran gemäß seiner Pachtteilhabe berechtigt und wird über den aktuellen Stand des Gewinnkontos regelmäßig durch den Verpächter informiert.

 

  1. Der Verpächter kann, sofern Pächter/innen des Pachtpferdes mit mehr als 50 % der verkauften Pachtteilhabe dem in Textform zugestimmt haben, in begründeten Ausnahmefällen (wie z.B. das Pachtpferd betreffende medizinische Notfälle, etc.) die auf dem Gewinnkonto befindlichen Beträge zur Versorgung, Behandlung oder anderweitig notwendigen, zu Beginn der Vertragslaufzeit nicht abzusehenden Sonderbehandlung des Pachtpferdes verwenden.                                                        
  2. Sollte das Pachtpferd an Listen- und Grupperennen teilnehmen, behält sich der Verpächter vor, diese nicht kalkulierten Mehrkosten für die Nennungen dieser Rennen, entweder am Ende der Saison von den Rennpreisen einzubehalten oder im Laufe der Saison, gemäß des entsprechenden Anteils des Pächters am Nenngeld, nachzufordern. Entsprechendes gilt für die zusätzlichen Transportkosten, sollte dass Pachtpferd in Übersee starten.                                                                            
  3. Das zum Ende der Vertragslaufzeit auf dem Gewinnkonto des Pachtpferdes befindliche Guthaben ist dem/der Pächter/in binnen 60 Tagen nach dem Vertragsende auf ein von dem/der Pächter/in benanntes Konto zu überweisen.

 

  • 7 Haftungsausschluss

 

In Ergänzung von § 7 der Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für die Teilnahme auf dein-rennpferd.de haftet der Verpächter – soweit ihn, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft – nicht für einen krankheits- oder verletzungsbedingten (kurz- oder längerfristigen) Ausfall des Pachtpferdes. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schadensersatzansprüche aus einer Verschuldungs- und Gefährdungshaftung wegen arteigenem, tierischen und willkürlichen Verhalten des Pachtpferdes. Im Übrigen wird für das jeweilige Rennpferd eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen und unterhalten.

 

  • 8 Vorkaufsrecht

 

  1. Am Ende der Vertragslaufzeit wird sich der Verpächter um einen Verkauf des Pachtpferdes bemühen. Die Pächter/innen, die zum Ende des vorangehenden Vertragsjahrs Pächter des Pachtpferdes waren, sind dann berechtigt, vor dem Verkauf des Pachtpferdes gemäß ihrer bisherigen Pachtteilhabe Miteigentum an dem Pachtpferd von dem Verpächter zu erwerben; der hierfür zu zahlende Kaufpreis beträgt 1,- € (in Worten: ein Euro) je Pächter. Findet sich binnen sechs Monaten nach Ende der Vertragslaufzeit ein Interessent, wird der Verpächter sämtlichen Pächter/innen die mit dem Interessenten vereinbarten Verkaufskonditionen mitteilen und die Pächter auffordern, binnen einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausüben wollen. Erwirbt ein Pächter hierdurch Miteigentum an dem Pachtpferd, ist er verpflichtet, dem Verkauf des Pferdes an den Interessenten zuzustimmen und bevollmächtigt den Verpächter bereits jetzt, alle notwendigen Erklärungen betreffend den Verkauf des Pachtpferdes für die betreffenden Pächter/innen abzugeben und entgegenzunehmen. Gleiches gilt in dem Fall, in dem der Verpächter beabsichtigt, dass Pachtpferd auf einer Auktion oder in einem Verkaufsrennen zu veräußern; an die Stelle der Mitteilung der Verkaufskonditionen tritt in diesem Falle die Mitteilung über den Ort und Zeitpunkt der Auktion bzw. des Verkaufsrennens.

 

  1. Der Verpächter hält für die Abwicklung des Verkaufes des Pachtpferdes einmalig eine Verkaufsprovision von 9% sowie die von den Pächtern für die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu zahlenden Kaufpreise, sowie ggf. anfallende Auktions- und Transportkosten vom Verkaufserlös ein; den verbleibenden Verkaufserlös kehrt der Verpächter binnen 60 Tagen nach Erhalt des Kaufpreises in Höhe des anteiligen Miteigentums an die Pächter aus.

 

  1. Findet sich kein Interessent für das Pachtpferd – innerhalb oder außerhalb einer Auktion – und/oder macht ein/e Pächter/in von dem Recht zum Eigentumserwerb nach § 7 Abs. 2 keinen Gebrauch, so endet der Pachtvertrag automatisch durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf.                                                                     
  • 9 Sonstiges

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken enthält.

 

  1. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Verpächters